Allgemeine Geschäftsbedingungen





Meisel-Team -

Toilettenwagenvermietung und Sanitärlogistik

 

I. Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Sanitäreinheiten mit Servicepersonal.
Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird vom Meisel-Team auf Rechnung
im Auftrag des jeweiligen Mietpartners (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt.
 
II. Geltungsbereich
1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden
und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Meisel-Team
 erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das
Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser
Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.
 
III. Vertragsabschluss
1. Ein Vertrag zwischen dem Meisel-Team und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine
 schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Meisel-Teams zustande.
 Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge/bereits gemachte Angebote
auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
 
2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge
werden nur wirksam, wenn sie vom Meisel-Team schriftlich bestätigt sind.

3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise
 und Zahlungsvereinbarungen des Meisel-Teams.
 
4. Verträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt wieder an das Meisel-Team zurück
gesendet werden. Verträge die 14 Tage (Ausnahmen, z.B. kurzfristige Verträge, bedürfen d
er mündlichen Absprache) vor Veranstaltungstermin nicht beim Meisel-Team eingehen,
können unter Umständen nicht mehr zum Abschluss gebracht werden.
 
IV. Rücktrittsrecht
1. Das Meisel-Team behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Vermietung
 aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar
machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber bereits die allgemeinen
 Geschäftsbedingungen verletzte oder Zahlungen nicht fristgemäß nachkam.

2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden.
Trifft dem Unternehmen an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung kein Verschulden,
 so kann das Meisel-Team dem Auftraggeber Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem
Unternehmen dadurch entstehen. Alle Ansprüche des Auftraggebers sind in diesem Fall ausgeschlossen.
 
V. Stornierung
1. Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich möglich und muss schriftlich
erfolgen. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Mietbeginn fallen keine Stornogebühren an. Sollte
die Stornierung in einem Zeitraum von weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn beim Meisel-Team
eingehen, so trägt der Auftraggeber die Ausfallkosten in Höhe von 50 % vom vereinbarten Mietpreis.
 
VI. Preise
1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils vereinbarten Mietpreise,
sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde (z.b. Sponsoring).

2. Preisänderungen für die Durchführung von Toilettenwagenvermietungen behält sich das
Meisel-Team vor. Alle Preise werden für jede Veranstaltung neu festgelegt und können
individuell variieren, je nach Ort und Zeitraum der Gestellung.
 
VII. Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen
Nutzungsvoraussetzungen  erfüllen kann und wird.

2. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei,
die durch die Gestellung der Toilettenwagen entstehen (Verbraucherkosten wie Wasser und Strom etc.).
 
3. Der Auftraggeber erfüllt weitere Vorrausetzungen:
  (Änderungen bedürfen der Abstimmung mit dem Meisel-Team) 
 * Anschlußmöglichkeit für Wasser und Strom (16 Amp)  maximale Entfernung 30 Meter
 * Übernahme der Verbraucherkosten     
 * Anweisung zur ordnungsgemäßen Einleitung in das Kanalsystem, maximale Entfernung 10 Meter                                                                                  
 
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, behält sich das Meisel-Team vor,
die Gestellung des/der Toilettenwagen nicht vorzunehmen/abzubrechen.
Das Unternehmen hat damit dennoch seine Vertragspflichten erfüllt,
die entstanden Ausfallkosten trägt der Auftraggeber.              
                                                                                                                                                                                      4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung
dem Unternehmen Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder
zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit
an einen Dritten abtreten oder übertragen, dies bedarf der schriftlichen Form.
Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.
 
VIII. Vertragsleistungen
1.  Erfüllt der Auftraggeber alle vertraglich vereinbarten Bedingungen,
verpflichtet sich das Meisel-Team zur pünktlichen und ordnungsgemäßen
Aufstellung des/der Toilettenwagen.
 
2. Zu sämtlichen Mietvereinbarungen werden Material und Personal vom Unternehmen
gestellt. Das Meisel-Team ist, soweit nicht anders vereinbart, dazu berechtigt eine
Benutzerpauschale zu kassieren.
 
3. Des Weiteren übernimmt das Meisel-Team alle nötigen Reparaturen an den
Mietgegenständen und gewährleistet damit  einen einwandfreien Zustand der Toilettenwagen.
 
4. Das Unternehmen (bzw. eine Zweitfirma) übernimmt sämtliche An- und Abtransporte,
 sowie das Auf- und Abbauen der Wagen. Die Kosten dafür sind bereits im Mietpreis enthalten.

 
IX. Zahlungen
1. Rechnungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sofort Bar, spätestens
am letzten Tag der Veranstaltung zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer
schriftlicher Vereinbarungen. Das Meisel-Team behält sich vor andere Zahlungsarten zu
vereinbaren (z.B. Barzahlung am Gestellungstag, Überweisung, Scheckzahlung), dies
bedarf ebenfalls der schriftlichen Zustimmung des Meisel-Teams.
 
1.1. Sollte die vertraglich vereinbarte Barzahlung seitens des Auftraggebers nicht erfolgen,
so hat der Auftraggeber einen Aufschlag in Höhe von 10 % des vereinbarten Mietpreises
zu zahlen, soweit das Meisel-Team nicht einen höheren Schaden nachweist.

1.2. Rechnungszahlung per Überweisung erfolgen innerhalb von 7 Tagen
auf das vom Unternehmen angegebenen Konto.
 
2. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug,
erfolgt die erste Mahnung. Pro Mahnung erhebt das Meisel-Team eine Bearbeitungsgebühr
von 10,00 €. Sollte die Zahlung nach der dritten Mahnung nicht erfolgen, wird das gerichtliche
 Mahnverfahren eingeleitet, wodurch weitere Kosten für den Auftraggeber  entstehen.                      
                                                                              
3. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen
 oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung des Mietvertrages bis zur
Bezahlung einstellen und bereits abgeschlossene Verträge als nichtig ansehen.        
                           
                                                                                                                                                                        
4. Das Unternehmen ist berechtigt Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des
Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
 
X. Haftung
1. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden oder Ansprüche Dritter, die durch die
Gestellung des Mietgegenstandes entstehen.

2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für
Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens.

3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten
verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
 
4. Die Personenhaftpflicht ist im Mietpreis enthalten.
 
XIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens.
Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem
anderen für dieses zuständige Gericht gelten zu machen.

2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
 
XIV. Sonstiges
1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam.
 
 
 
 
Stand: 09.200301:2006
Meisel-Team
Toilettenwagenvermietung


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